Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vennootschap onder firma JaDaStroom (hierna: JaDa) is ingeschreven bij de Kamer van Koophandel onder nummer 77891880 en is gevestigd aan Ds ten Catewei 5 (8412TE) te Hoornsterzwaag.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern ausdrücklich nichts anderes angegeben ist:
- Angebot: Jedes schriftliche Angebot an den Käufer zur Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, an das diese Bedingungen untrennbar gebunden sind.
- Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
- Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
- Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der einen (Fern-)Vertrag mit dem Verkäufer abschließt.
- Vertrag: Der (Kauf-)Vertrag (auf Distanz), der auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten gerichtet ist, die vom Käufer bei JaDa erworben wurden, und/oder auf die Ausführung von Arbeiten.
- Produkte: Die von JaDa angebotenen Produkte sind Solarmodule für Boote und Wohnwagen, Werkzeuge, Wechselrichter, Laderegler, Batterien und Zubehör.
- JaDa: Der Anbieter und Verkäufer von Produkten an den Käufer sowie der Anbieter von Arbeiten an den Käufer.
- Arbeiten: Die von JaDa angebotenen Arbeiten sind alle Arbeiten außerhalb eines Dienstverhältnisses mit dem Ziel, ein Werk materieller Art zu erstellen und zu liefern (Installation/Montage von Produkten), und/oder die Durchführung von Wartungsarbeiten gegen ein vom Käufer zu zahlendes Entgelt.
Artikel 2 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von JaDa und jeden Vertrag zwischen JaDa und einem Käufer sowie für jedes Produkt, das von JaDa angeboten wird.
- Bevor ein (Fern-)Vertrag abgeschlossen wird, erhält der Käufer Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird JaDa dem Käufer mitteilen, wie er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann, die in jedem Fall auf der Website von JaDa veröffentlicht sind, sodass der Käufer diese Bedingungen problemlos auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
- In außergewöhnlichen Situationen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit JaDa vereinbart wurde.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und Folgeverträge mit dem Käufer. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, und die unwirksame/aufgehobene Bestimmung(en) wird/werden durch eine Bestimmung mit gleicher Zielsetzung wie die ursprüngliche Bestimmung ersetzt.
- Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Situationen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind nach dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und zu erläutern.
- Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihr verwiesen wird, ist dies auch als Bezug auf er/ihn/sein zu verstehen, soweit dies zutrifft und anwendbar ist.
Artikel 3 – Das Angebot
- Alle von JaDa gemachten Angebote sind unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot beschränkt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Von einem Angebot ist erst die Rede, wenn es schriftlich festgehalten wurde.
- Das von JaDa abgegebene Angebot ist unverbindlich. JaDa ist nur an das Angebot gebunden, wenn die Annahme durch den Käufer schriftlich innerhalb von 30 Tagen bestätigt wird oder der Käufer den fälligen Betrag bereits gezahlt hat. Nichtsdestotrotz hat JaDa das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus einem für JaDa begründeten Grund abzulehnen.
- Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts und/oder der Arbeiten mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer in der Lage ist, eine fundierte Bewertung des Angebots vorzunehmen. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot binden JaDa nicht. Eventuelle Abbildungen und/oder spezifische Angaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf gezeigte und/oder bereitgestellte Modelle, Muster der Unterlagen sowie Angaben zu Farben, Kapazitäten, Funktionen, Abmessungen und andere Beschreibungen in Skizzen, Zeichnungen, Broschüren, Werbematerial) im Angebot dienen lediglich als Richtlinie und können keinen Anspruch auf Schadenersatz oder die Aufhebung des Vertrags begründen. Geringfügige, in der Branche zulässige Abweichungen sind zulässig und begründen keinen Rücktritt vom Vertrag. JaDa kann nicht garantieren, dass die Farben auf den Abbildungen exakt mit den tatsächlichen Farben des Produkts übereinstimmen.
- Lieferzeiten und Fristen, die im Angebot von JaDa angegeben sind, sind unverbindlich und geben dem Käufer bei deren Überschreitung kein Recht auf Vertragsaufhebung oder Schadensersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet JaDa nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Gegenstände zu einem Teil des angegebenen Preises.
- Soweit ein Angebot vorliegt, gilt dies nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht, nach dem Prinzip „solange der Vorrat reicht“.
- Wenn das Angebot auf vom Käufer bereitgestellten Daten basiert und diese Daten unvollständig und/oder fehlerhaft sind oder nachträglich geändert werden, hat JaDa das Recht, die im Angebot angegebenen Tarife, Lieferzeiten und/oder Preise anzupassen. Der Käufer ist verpflichtet, die geänderten Umstände zu akzeptieren und die festgelegten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Käufer ein Angebot von JaDa durch Zahlung des betreffenden Produkts angenommen hat, sowie durch die Annahme eines Angebots von JaDa durch den Käufer.
- Ein Angebot kann von JaDa über die Website gemacht werden.
- Wenn der Käufer das Angebot durch den Abschluss eines Vertrags mit JaDa angenommen hat, wird JaDa den Vertrag mit dem Käufer schriftlich, mindestens jedoch per E-Mail, bestätigen.
- Wenn die Annahme (in unwesentlichen Punkten) vom Angebot abweicht, ist JaDa daran nicht gebunden.
- JaDa ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise hätte erwarten können oder verstehen musste oder verstehen sollte, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Aus diesem Irrtum oder Schreibfehler kann der Käufer keine Rechte ableiten.
- Das Widerrufsrecht ist für den Käufer, der ein Unternehmen ist, ausgeschlossen. Der Käufer, der ein Verbraucher ist, hat das Recht, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist auszuüben. Sofern der Widerruf zutrifft, wird der Käufer sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Das Paneel darf keine Dichtungsreste enthalten, Siegel dürfen nicht gebrochen sein und das Produkt darf keine Schäden aufweisen. Der Käufer darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es notwendig ist, um die Art, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts festzustellen. Grundsätzlich darf der Käufer das Produkt nur so handhaben und prüfen, wie er/sie es in einem Geschäft tun dürfte. Die direkten Kosten für die Rücksendung des Produkts trägt JaDa.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die Installation teilweise zu kündigen. Wenn mit der Ausführung des Vertrags bereits begonnen wurde und der Käufer den Vertrag kündigt, ist der Käufer zur Zahlung des für die gesamte Arbeit geltenden Preises verpflichtet.
- Wenn ein bereits geplanter Termin vom Käufer innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt wird, ist JaDa berechtigt, die dafür reservierte Zeit auf Grundlage des festgelegten (Stunden-)Tarifs sowie bereits entstandene Kosten für die Ausführung des Vertrags dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Der Käufer haftet selbst gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung und stellt JaDa von etwaigen Ansprüchen dieser Dritten frei.
Artikel 5 – Ausführung des Vertrags
- JaDa wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.
- Soweit und sofern eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags dies erfordert, hat JaDa das Recht, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen von Dritten ausführen zu lassen.
- Der Käufer sorgt dafür, dass alle Daten, die JaDa als notwendig angibt oder von denen der Käufer vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind, rechtzeitig an JaDa übermittelt werden. Wenn die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an JaDa übermittelt werden, hat JaDa das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
- Bei der Ausführung des Vertrags ist JaDa nicht verpflichtet oder gebunden, den Anweisungen des Käufers zu folgen, wenn dadurch der Inhalt oder Umfang des Vertrags geändert wird. Wenn die Anweisungen Mehrarbeit für JaDa verursachen, ist der Käufer verpflichtet, die entsprechenden zusätzlichen Kosten zu übernehmen.
- JaDa kann vor der Ausführung des Vertrags vom Käufer Sicherheit verlangen oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen.
- JaDa haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass JaDa von vom Käufer bereitgestellten falschen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war JaDa bekannt.
- Der Käufer stellt JaDa von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und die dem Käufer zuzurechnen sind.
- Der Käufer muss jederzeit selbst prüfen, ob das Produkt für die Fläche geeignet ist, auf der es installiert wird. Dies ist ausdrücklich im Angebot angegeben.
Artikel 6 – Lieferung der Produkte
- Wenn der Beginn, der Fortschritt oder die (Ab-)Lieferung des Vertrags verzögert wird, weil der Käufer z. B. nicht oder nicht rechtzeitig alle erforderlichen Informationen bereitgestellt hat, unzureichend mitwirkt, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei JaDa eingegangen ist oder aus anderen Umständen außerhalb der Kontrolle von JaDa eine Verzögerung entsteht, hat JaDa das Recht auf eine angemessene Verlängerung der (Ab-)Lieferfrist. Alle vereinbarten (Ab-)Lieferfristen sind niemals verbindliche Fristen. Der Käufer muss JaDa schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist gewähren, um dennoch liefern zu können. Aufgrund der entstandenen Verzögerung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Waren abzunehmen, sobald sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
- Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder es unterlässt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist JaDa berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern.
- Wenn die Produkte von JaDa oder einem externen Spediteur geliefert werden, ist JaDa berechtigt, Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert fakturiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Wenn JaDa im Rahmen der Ausführung des Vertrags Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer alle für die Ausführung erforderlichen Daten JaDa zur Verfügung gestellt hat.
- Wenn JaDa eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese unverbindlich. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
- JaDa ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. JaDa ist berechtigt, die jeweils gelieferten Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
- Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen beglichen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. JaDa behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Zahlungsängste bestehen.
Artikel 7 – Verpackung und Transport
- JaDa verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normaler Verwendung in gutem Zustand ihr Ziel erreichen.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen einschließlich Umsatzsteuer (MwSt), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial sowie der vorgeschriebenen Entsorgungsgebühr.
- Die Annahme der Waren ohne Eintragungen oder Beanstandungen auf dem Frachtbrief oder der Quittung gilt als Nachweis, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in einwandfreiem Zustand war.
- Die Lieferung des Produkts erfolgt im Erdgeschoss der Adresse des Käufers. Ein eventueller Transport in höhere Stockwerke erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.
Artikel 8 – Prüfung, Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt, zu prüfen, dabei jedoch nur in dem Maße auszupacken oder zu verwenden, wie dies notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behält. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen und die Produkte den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen entsprechen.
Der Käufer ist verpflichtet, zu prüfen und sich zu informieren, wie das Produkt zu verwenden ist, und das Produkt bei persönlicher Nutzung gemäß den Gebrauchsanweisungen und Anweisungen zu testen. JaDa erkennt keine Haftung für die unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Käufer und/oder das Nichtbefolgen der Anweisungen an. JaDa ist berechtigt, die Gebrauchsanweisungen jederzeit einseitig anzupassen.
- Etwaige sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind nach der Lieferung schriftlich an JaDa unter JaDaConsumentenartikelen@outlook.com zu melden. Der Käufer hat hierfür eine Frist von 30 Tagen nach Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung zu melden. Bei Beschädigung des Produkts durch unsachgemäßen Umgang durch den Käufer selbst haftet der Käufer für eine mögliche Wertminderung des Produkts.
- Wenn gemäß dem vorherigen Absatz rechtzeitig reklamiert wird, bleibt der Käufer verpflichtet, die gekauften Waren zu bezahlen. Möchte der Käufer mangelhafte Waren zurücksenden, so erfolgt dies ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JaDa und auf die von JaDa angegebene Weise.
- Wenn der Käufer als Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, hat er das Produkt und sämtliches Zubehör, soweit dies zumutbar ist, in ursprünglichem Zustand und Verpackung an JaDa zurückzusenden, gemäß den Rücksendeanweisungen von JaDa. Die direkten Kosten der Rücksendung trägt JaDa.
- JaDa ist berechtigt, eine Prüfung der Echtheit und des Zustands der zurückgesendeten Produkte durchzuführen, bevor eine Rückzahlung erfolgt.
- Rückzahlungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, können jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt der Erklärung des Käufers über den Widerruf dauern. Die Rückzahlung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.
- Übt der Käufer sein Reklamationsrecht aus, hat der Käufer als Unternehmen kein Recht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen.
- Bei unvollständiger Lieferung und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen und dies JaDa zuzurechnen ist, wird JaDa auf Wunsch des Käufers die fehlenden Produkte nachliefern oder die verbleibende Bestellung stornieren. Die Empfangsbestätigung der Produkte ist hierbei maßgeblich. Etwaige Schäden, die dem Käufer aufgrund des (abweichenden) Umfangs der Lieferung entstanden sind, können nicht gegenüber JaDa geltend gemacht werden.
Artikel 9 – Installationsarbeiten
- JaDa wird sich bemühen, die Installation mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen, wie von einem guten Auftragnehmer erwartet werden kann. Alle Arbeiten werden auf der Grundlage einer Leistungsobligation durchgeführt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Ergebnis vereinbart wurde, das ausführlich beschrieben ist. In keinem Fall garantiert JaDa, dass die durchgeführten Arbeiten und/oder die von ihr gelieferten Gegenstände für den vom Käufer beabsichtigten Zweck geeignet sind.
- Alle Anweisungen, Hinweise, Ratschläge und Ähnliches gelten als mit ausdrücklicher Genehmigung des Käufers erteilt, wenn sie von Mitarbeitern, Untergebenen und/oder vom Käufer beauftragten Dritten gegeben wurden. Schäden, die durch unbefugte oder außerhalb des Auftragsumfangs erteilte Anweisungen entstehen, gehen vollständig zu Lasten und Risiko des Käufers.
- JaDa ist berechtigt, zur Durchführung der Arbeiten nach eigenem Ermessen Dritte einzuschalten.
- Der Umfang der Durchführung der Arbeiten erstreckt sich auf das, was ausdrücklich von den Parteien vereinbart wurde und/oder in der Meldung einer Störung enthalten ist. JaDa wird den Käufer über alle Umstände informieren, die die (Verfügbarkeit) der Wartung beeinflussen könnten.
- Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass:
- Alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen (einschließlich Karten, Zeichnungen, Übersichten, Modelle, Anschlüsse und mehr) rechtzeitig und in der von JaDa gewünschten Form JaDa zur Verfügung gestellt werden;
- JaDa an den vereinbarten Datum(en) und Zeiten Zugang zum Standort erhält, der den geltenden gesetzlichen (Sicherheits-)Anforderungen und Arbeitsbedingungen (ggf. gemäß Tarifvertrag) entspricht. Bei Nichterfüllung ist JaDa berechtigt, seine Arbeiten so lange auszusetzen, bis diese Bedingungen erfüllt sind, ohne zur Erstattung etwaiger (Verzögerungs-)Schäden verpflichtet zu sein.
- Die von dem Käufer beauftragten Dritten müssen ihre Arbeiten und/oder Lieferungen so ausführen, dass JaDa bei der Durchführung des Vertrags bzw. der Arbeiten keine Verzögerungen oder Behinderungen erfährt;
- JaDa tijdig beschikt over voldoende gelegenheid voor aanvoer, opslag en/of afvoer van materialen en/of hulpmiddelen;
- Der Standort sich in einem Zustand befindet, der es JaDa ermöglicht, ihre Arbeiten ungehindert auszuführen und/oder fortzusetzen;
- JaDa verfügt am Standort über Anschlussmöglichkeiten für Strom. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen. Arbeitsstunden, die aufgrund eines Stromausfalls verloren gehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers;
- Der Standort muss über ausreichende Einrichtungen zur ordnungsgemäßen und vollständigen Entsorgung von Abfällen verfügen;
- Der Standort muss (sofern möglich) über einen geeigneten Raum verfügen, in dem Werkzeuge, Maschinen, Materialien und weiteres von JaDa gelagert werden können, ohne dass Schäden oder Diebstahl dieser Gegenstände entstehen. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung gehen die Kosten zu Lasten des Käufers;
- Am Standort müssen die von JaDa nach vernünftigem Ermessen gewünschten sonstigen Einrichtungen vorhanden sein, ohne dass hierfür (zusätzliche) Kosten für JaDa entstehen.
- Wenn der Käufer die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist JaDa berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Die Kosten im Zusammenhang mit der entstandenen Verzögerung und/oder die Kosten für die Durchführung zusätzlicher Arbeiten bzw. sonstige daraus resultierende Folgen gehen zu Lasten und Risiko des Käufers.
- Indien Koper zijn verplichtingen niet nakomt en JaDa nalaat van Koper nakoming te verlangen, tast dit het recht van JaDa om op een later tijdstip alsnog nakoming te verlangen niet aan.
- Bei einer Stornierung durch den Käufer weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin ist der Käufer verpflichtet, die Kosten für die eingesetzten Mitarbeiter sowie eine angemessene Entschädigung für die Ausfallzeiten von JaDa zu tragen.
Artikel 10 – Mehr- und Minderleistungen sowie Änderungen in Bezug auf die Arbeiten
- Wenn sich während der Durchführung der Installation herausstellt, dass der Vertrag angepasst und/oder ergänzt werden muss oder (auf Wunsch des Käufers) zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, um das gewünschte Ergebnis des Käufers zu erreichen, ist der Käufer verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten gemäß dem vereinbarten (Stunden-)Satz sowie zusätzlichen Materialkosten zu bezahlen. JaDa ist nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen und kann vom Käufer verlangen, dass dafür ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird.
- Wenn für die Arbeiten ein Festpreis vereinbart wurde, wird JaDa den Käufer über die zusätzlichen Kosten bzw. finanziellen Folgen der Mehrarbeit informieren.
- Soweit für die Durchführung bestimmter Arbeiten ein Festpreis vereinbart wurde und die Ausführung dieser Arbeiten zu zusätzlichen Arbeiten führt, die vernünftigerweise nicht im Festpreis enthalten sein können, oder der Preis aufgrund von vom Käufer bereitgestellten falschen Angaben, die für die Preisbestimmung relevant sind, erhöht werden muss (es sei denn, JaDa hätte die Unrichtigkeit der Angaben vor Festlegung des Preises erkennen müssen), ist JaDa berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit dem Käufer dem Käufer in Rechnung zu stellen. Ist der Käufer oder ein hierzu befugter Mitarbeiter des Käufers nicht am Standort anwesend, ist JaDa berechtigt, entweder die Arbeiten auszusetzen oder die nach ihrer beruflichen Einschätzung erforderlichen Arbeiten auszuführen, deren Kosten zu Lasten und Risiko des Käufers gehen.
- Preisänderungen aufgrund von Änderungen des Vertrags oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind vom Käufer zu tragen.
Artikel 11 – Reparaturen und Wartung in Bezug auf die Arbeiten
- Wenn schriftlich in einer Wartungsvereinbarung vereinbart, wird JaDa Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten durchführen. Der Umfang der Wartungsverpflichtung erstreckt sich auf das, was ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. JaDa wird den Käufer über alle Umstände informieren, die die (Verfügbarkeit) der Wartung beeinflussen könnten.
- Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Mängel, Fehler oder sonstige Defekte schriftlich an JaDa zu melden, wonach JaDa gemäß seinen üblichen Verfahren die Mängel so schnell wie möglich und nach bestem Vermögen beheben und/oder Verbesserungen vornehmen wird. Falls erforderlich, ist JaDa berechtigt, zunächst vorläufige Lösungen zu implementieren, wonach in Absprache mit dem Käufer eine dauerhafte Lösung entwickelt und umgesetzt werden kann.
- Der Käufer ist verpflichtet, JaDa auf erstes Verlangen seine Mitarbeit zu gewähren.
Artikel 12 – Abnahme der Installation
- Wenn der Beginn, der Fortschritt oder die (Ab-)Lieferung der Arbeiten verzögert wird, beispielsweise weil der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig alle erforderlichen Informationen bereitgestellt hat, unzureichend mitwirkt, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei JaDa eingegangen ist oder andere Umstände, die zu Lasten und Risiko des Käufers gehen, eintreten, hat JaDa das Recht auf eine angemessene Verlängerung der (Ab-)Lieferfrist. Alle vereinbarten (Ab-)Lieferfristen sind niemals verbindlich.
- Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die durch eine in Absatz 1 genannte Ursache entstehen, gehen zu Lasten und Risiko des Käufers und können von JaDa dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
- JaDa bemüht sich, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist auszuführen, soweit dies von ihr vernünftigerweise verlangt werden kann.
- Indien er gesproken is over werkdagen, wordt hieronder verstaan alle (werkbare) kalenderdagen met uitzondering van de erkende nationale feestdagen en weekenden.
- Der Käufer trägt eine eigenständige Verantwortung für die Verwaltung, Nutzung und Wartung der von JaDa hergestellten und/oder gelieferten Gegenstände.
- Wenn JaDa signalisiert hat, dass die Arbeit fertig zur Abnahme ist und der Käufer die Arbeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist abnimmt, sei es unter Vorbehalt oder nicht, oder sie in Gebrauch nimmt, bearbeitet oder bearbeiten lässt, gilt die Arbeit als stillschweigend vom Käufer angenommen. Kleine Mängel, die innerhalb der Wartungsfrist behoben werden können, sind kein Grund, die Abnahme des gelieferten Werks zu verweigern, sofern sie die Nutzung nicht verhindern. Nach der Abnahme gilt die Arbeit als abgenommen.
- Nach der Abnahme geht das Risiko für die Arbeit auf den Käufer über. Daher bleibt der Kaufpreis geschuldet, unabhängig vom Untergang oder der Verschlechterung der Arbeit durch eine Ursache, die JaDa nicht zuzurechnen ist.
- JaDa haftet nicht für Mängel, die der Käufer zum Zeitpunkt der Abnahme vernünftigerweise hätte erkennen müssen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von JaDa.
- JaDa ist berechtigt, die Lieferung und/oder Ausführung der Arbeiten in Teilen vorzunehmen, wobei jede Teillieferung und/oder Teilleistung gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
Artikel 13 – Preise
- Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte oder Arbeiten nicht erhöht, es sei denn, es gibt Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
- Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie: Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie eventuelle Abgaben und Steuern.
- Wenn es sich um Produkte oder Rohstoffe handelt, deren Preise auf dem Finanzmarkt schwanken und auf die JaDa keinen Einfluss hat, kann JaDa diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird angegeben, dass die Preise Richtpreise sind und Schwankungen unterliegen können.
- Wenn JaDa den Auftrag teilweise oder vollständig am Standort des Käufers ausführt, werden dafür zusätzliche Kosten (Reise-, Anfahrts-, Park- und Übernachtungskosten) berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Für Arbeiten, die auf Wunsch des Käufers aus Dringlichkeit oder außerhalb der Bürozeiten durchgeführt werden (müssen), kann ebenfalls ein Zuschlag gemäß dem Angebot und/oder Vertrag berechnet werden. Wenn Gegenstände versendet werden müssen, hat der Käufer die zusätzlichen Kosten zu tragen.
- Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses (oder Angebots) und dessen Ausführung für JaDa (kosten-)preiserhöhende Umstände auftreten, bedingt durch Gesetzgebung und Vorschriften, Preisänderungen bei von JaDa beauftragten Dritten oder Lieferanten oder Änderungen der Preise der benötigten Halbfabrikate, Materialien, Teile oder Währungsschwankungen, Ein- und Ausfuhrzölle (im In- und Ausland), Versand- und/oder Lieferkosten, Löhne, Arbeitgeberanteile und/oder (soziale) Beiträge usw., ist JaDa berechtigt, den vereinbarten Preis bzw. die Vergütung entsprechend zu erhöhen und dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Soweit während der Ausführung des Vertrags zusätzliche Kosten entstehen und/oder ein erhöhtes Risiko besteht (nach Ermessen von JaDa), hat der Käufer hierfür einen Aufpreis zu zahlen.
Artikel 14 – Zahlung und Inkassopolitik
- Die Zahlung sollte vorzugsweise im Voraus in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, und über die angegebene Methode. In Absprache können die Parteien auch eine nachträgliche Zahlung vereinbaren.
- Der Käufer kann aus einem im Voraus erstellten Kostenvoranschlag keine Rechte oder Erwartungen ableiten, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
- Der Käufer hat die Zahlung in einer Summe auf die ihm mitgeteilte Kontonummer und Angaben von JaDa zu leisten. Die Parteien können nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von JaDa eine andere Zahlungsfrist vereinbaren.
- Indien een periodieke betalingsverplichting van Koper is overeengekomen, is JaDa gerechtigd om de geldende prijzen en tarieven schriftelijk aan te passen met inachtneming van een termijn van 3 maanden.
- Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen von JaDa gegen den Käufer sofort fällig.
- JaDa ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, anschließend auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld und die laufenden Zinsen anzurechnen. JaDa kann ein Zahlungsangebot ablehnen, ohne dadurch in Verzug zu geraten, sofern der Käufer eine andere Reihenfolge der Verrechnung bestimmt. JaDa kann die vollständige Tilgung der Hauptschuld verweigern, wenn dabei nicht zugleich die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.
- Erfüllt der Käufer seine Zahlungspflicht nicht und kommt er innerhalb der dafür gesetzten Zahlungsfrist seiner Verpflichtung nicht nach, gerät der Käufer als Unternehmen in Verzug. Ist der Käufer ein Verbraucher, erhält er zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Mahnung, um seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, einschließlich einer Aufstellung der außergerichtlichen Kosten, falls der Verbraucher innerhalb dieser Frist seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bevor er in Verzug gerät.
- Ab dem Datum, an dem der Käufer in Verzug gerät, ist JaDa berechtigt, ohne weitere Mahnung den gesetzlichen (Handels-)Zins ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Erfüllung sowie die Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß § 6:96 BW nach der Staffelung der Verordnung über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012 geltend zu machen.
- Sofern JaDa weitere oder höhere Kosten entstanden sind, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich waren, sind diese Kosten erstattungsfähig. Auch die entstandenen gerichtlichen und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 15 – Eigentumsvorbehalt
- Alle von JaDa gelieferten Waren bleiben Eigentum von JaDa, bis der Käufer alle nachfolgenden Verpflichtungen aus sämtlichen mit JaDa geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten, sofern das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.
- Sollten Dritte Pfandrechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren begründen oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, JaDa so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten darüber zu informieren.
- Für den Fall, dass JaDa die in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer hiermit JaDa oder von dieser benannten Dritten unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von JaDa befindet, und diese Gegenstände zurückzunehmen.
- JaDa ist berechtigt, die vom Käufer erworbenen Produkte zurückzubehalten, sofern der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) erfüllt hat, trotz einer Verpflichtung zur Übergabe oder Aushändigung durch JaDa. Nachdem der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, wird JaDa sich bemühen, die erworbenen Produkte so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen, an den Käufer zu liefern.
- Kosten und sonstige (Folge-)Schäden, die durch die Zurückbehaltung der erworbenen Produkte entstehen, gehen zu Lasten und Risiko des Käufers und sind auf erstes Verlangen von JaDa durch den Käufer zu erstatten.
Artikel 16 – Gewährleistung
- JaDa gewährleistet, dass die Produkte der Vereinbarung, den im Angebot aufgeführten Spezifikationen, der Gebrauchstauglichkeit und/oder Qualität sowie den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung entsprechen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer diese Verwendung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ausdrücklich schriftlich dem Verkäufer mitgeteilt hat.
- Jede Garantie wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Produktgarantien gehen niemals über das hinaus, was vom Hersteller gewährt wird oder ausdrücklich vereinbart wurde. Im Falle eines Widerspruchs hat die vom Hersteller gewährte Garantie Vorrang. JaDa übernimmt keine Garantie für den Verkauf und/oder die Installation im Ausland. Die Garantiefrist für Produkte beträgt 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart. JaDa ist nur dafür verantwortlich, dass die Eigenschaften des Produkts vorhanden sind, die der Käufer nach Treu und Glauben vernünftigerweise erwarten durfte.
- JaDa führt die Arbeiten gemäß den in der Branche geltenden Standards aus. Sofern eine Garantie gegeben wurde, ist diese auf das ausdrücklich und schriftlich Vereinbarte beschränkt und nur insoweit gültig, als die Garantie von den Lieferanten erhalten wurde. Während der Garantiezeit gewährleistet JaDa eine ordnungsgemäße und übliche Qualität der erbrachten Leistungen.
- Der Käufer kann die von JaDa gewährte Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
- Wenn der Käufer berechtigterweise auf eine vereinbarte Garantie zurückgreift, ist JaDa verpflichtet, eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung der erbrachten Leistung vorzunehmen. Sofern darüber hinaus ein zusätzlicher Schaden entsteht, gelten die hierfür einschlägigen Bestimmungen zur Haftung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Garantie erlischt:
(i) sobald die Garantiefrist abgelaufen ist oder die Garantieverpflichtung entfällt.
(ii) solange der Käufer gegenüber JaDa in Verzug ist;
(iii) wenn der Käufer selbst Reparatur- und/oder Installationsarbeiten durchgeführt hat oder diese von Dritten hat durchführen lassen;
(iv) im Falle der Aussetzung gegenüber abnormalen Bedingungen und der Nutzung entgegen den Gebrauchsanweisungen;
(v) wenn der Käufer andere Produkte als von JaDa und/oder dem Hersteller vorgeschrieben verwendet hat;
(vi) überdurchschnittliche Abnutzung bzw. Abnutzung infolge außergewöhnlicher Nutzung;
Außerhalb der zuvor genannten Garantiebestimmungen fallen die Kosten von JaDa für Parkgebühren, Maut und Fähre;
Artikel 17 – Aussetzung und Auflösung
- JaDa ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
- Darüber hinaus ist JaDa berechtigt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus irgendeinem mit JaDa geschlossenen Vertrag nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
- Ferner ist JaDa berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Mahnung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die von solcher Art sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder nach den Maßstäben von Treu und Glauben nicht länger verlangt werden kann, oder wenn anderweitig Umstände eintreten, die von solcher Art sind, dass die unveränderte Fortführung des Vertrags vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.
- Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von JaDa gegenüber dem Käufer sofort fällig. Wenn JaDa die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
- JaDa behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 18 – Haftungsbeschränkung hinsichtlich des Produktverkaufs
- Wenn die Ausführung des Vertrags durch JaDa zu einer Haftung von JaDa gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die im Zusammenhang mit dem Vertrag von JaDa in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
- JaDa haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden, die durch die Nutzung der gelieferten Produkte entstehen. Für Verbraucher gilt eine Beschränkung gemäß den Bestimmungen von § 7:24 Absatz 2 BW.
- JaDa haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Produkts entstanden sind, und ist auch nicht verpflichtet, diese zu beheben. JaDa stellt strikte Wartungs- und Gebrauchsanweisungen bereit, die vom Käufer einzuhalten sind. Alle Schäden an Produkten, die durch Tragen und Gebrauch entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (hierzu zählen Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
- JaDa haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen aufgrund (unvollständiger und/oder fehlerhafter) Informationen auf der Webseite(n) oder auf verlinkten Webseiten entstehen oder entstehen könnten.
- JaDa ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Webseite und haftet nicht für Ausfälle oder die aus irgendeinem Grund nicht verfügbare Website.
- JaDa gewährleistet nicht die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von oder im Namen von JaDa gesendet wurden, noch deren fristgerechte Zustellung.
- Alle Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels seitens JaDa verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnis oder nach vernünftigerweise möglicher Kenntnis der Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, schriftlich und begründet bei JaDa geltend gemacht werden. Alle Ansprüche des Käufers verfallen in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.
Artikel 19 – Haftungsbeschränkung hinsichtlich Installationsarbeiten
- Wenn die Arbeit nach der Abnahme Mängel aufweist, für die JaDa haftbar ist, ist JaDa Gelegenheit zu geben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, unbeschadet der Haftung für Schäden aufgrund der mangelhaften Ausführung, es sei denn, die Kosten der Nachbesserung stünden in keinem Verhältnis zum Interesse des Käufers an der Nachbesserung statt an Schadensersatz. JaDa haftet nicht für Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn und/oder erlittenem Verlust, verpassten Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand.
- Im Falle der Maßanfertigung haftet JaDa nicht für Folgeschäden, einschließlich der Bestellung falscher Materialien und/oder Materialfehler sowie der Durchführung von (Ein-)Messungen.
- Wenn die (Folgen einer) mangelhaften Ausführung der Arbeit auf Mängel oder Ungeeignetheit von vom Käufer bereitgestellten Materialien zurückzuführen sind, gehen die Folgen zu Lasten des Käufers, es sei denn, JaDa hat seine Warnpflicht verletzt oder in Bezug auf diese Mängel in Fachkenntnis oder Sorgfaltspflicht versagt. JaDa haftet auch nicht für die vorzeitige Inbetriebnahme eines Teils oder der gesamten Arbeit durch den Käufer.
- Der Käufer haftet für Schäden an der Arbeit, die durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten ausgeführte Arbeiten oder Lieferungen verursacht werden. Auch Schäden, die aus der Verwendung vom Käufer vorgeschriebener Materialien und/oder der Ausführung eines vom Käufer stammenden Entwurfs entstehen, gehen vollständig zu Lasten und Risiko des Käufers.
- Der Käufer haftet ferner für Verlust und/oder Diebstahl von und/oder Schäden an Gegenständen, Werkzeugen, Materialien und Ähnlichem, die JaDa im Rahmen der Ausführung des Vertrags während der Durchführung der Arbeiten beim Käufer verwendet und/oder gelagert hat, einschließlich Schäden, die durch Unvollkommenheiten, Mängel und Ähnliches am Arbeitsort entstehen.
- JaDa haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen aufgrund (unvollständiger und/oder fehlerhafter) Informationen auf der Website oder auf verlinkten Websites entstehen oder entstehen könnten.
- JaDa gewährleistet nicht die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von oder im Namen von JaDa gesendet wurden, noch deren fristgerechte Zustellung.
- Alle Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels seitens JaDa verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnis oder nach vernünftigerweise möglicher Kenntnis der Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, schriftlich und begründet bei JaDa geltend gemacht werden. Die Haftung von JaDa erlischt ein Jahr nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien.
Artikel 20 – Gewährleistung der Richtigkeit von Informationen
- Der Käufer ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und Unterlagen, die er JaDa im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung stellt. Auch wenn diese Daten von Dritten stammen, trägt der Käufer hierfür die Verantwortung. Sollte JaDa Kenntnis von Unrichtigkeiten im Auftrag haben oder vernünftigerweise haben müssen, einschließlich Fehlern oder Mängeln in den vom Käufer bereitgestellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsverzeichnissen oder Ausführungsanweisungen, ist JaDa verpflichtet, den Käufer hierauf hinzuweisen.
- Der Käufer stellt JaDa von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nicht- oder Nichtrechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem vorherigen Absatz ergibt.
- Der Käufer stellt JaDa von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an den vom Käufer bereitgestellten Daten und Informationen frei, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden können.
- Der Käufer ist verantwortlich für die Einholung aller möglicherweise erforderlichen Genehmigungen. Der Käufer stellt JaDa von allen Ansprüchen frei, die sich aus dem Fehlen von Genehmigungen ergeben.
- Wenn der Käufer JaDa elektronische Dateien, Software oder Datenträger zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass diese frei von Viren und Defekten sind.
- Der Käufer stellt JaDa außerdem von allen Schäden, Geldbußen, Zwangsgeldern, Forderungen und sonstigen behördlichen Maßnahmen frei.
Artikel 21 – Höhere Gewalt
- JaDa haftet nicht, wenn sie aufgrund einer Höhere-Gewalt-Situation ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann, noch kann sie zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung verpflichtet werden, wenn sie durch eine Umstände daran gehindert wird, die nicht ihrem Verschulden zuzuschreiben sind und die weder nach Gesetz, Rechtsgeschäft noch nach den in der Praxis anerkannten Auffassungen zu ihren Lasten gehen.
- Unter Höhere Gewalt wird in jedem Fall Folgendes verstanden, jedoch nicht darauf beschränkt, was in Gesetz und Rechtsprechung definiert ist: (i) höhere Gewalt bei Zulieferern von JaDa, (ii) mangelhafte Erfüllung von Pflichten der Zulieferer, die vom Käufer an JaDa vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Mängel an Gegenständen, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen (z. B. durch Cyberkriminalität oder Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Anschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme und (x) sonstige Situationen, die nach Auffassung von JaDa außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
- JaDa hat das Recht, sich auf Höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung verhindern, eintreten, nachdem JaDa ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
- Die Parteien können ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der Höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne zur Schadensersatzleistung an die andere Partei verpflichtet zu sein.
- Soweit JaDa zum Zeitpunkt des Eintritts der Höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist JaDa berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
Artikel 22 – Gefahrenübergang
- Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Kaufvertrags sind, geht bei einem Käufer, der ein Unternehmen ist, in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Waren das Lager von JaDa verlassen. Für Verbraucher gilt, dass das oben genannte Risiko auf den Käufer übergeht, sobald die Produkte in den Besitz des Käufers übergeben werden. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.
- Hinsichtlich der Installation/Montage der Produkte gilt, dass das oben genannte Risiko auf den Käufer übergeht, sobald die Arbeit bzw. die Produkte nach der Installation durch JaDa in den Besitz des Käufers übergegangen sind.
Artikel 23 – Geistige Eigentumsrechte
- Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von JaDa liegen ausschließlich bei JaDa und werden nicht auf den Käufer übertragen.
- Es ist dem Käufer untersagt, alle Unterlagen, auf die die geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von JaDa und/oder des betreffenden Herstellers und/oder (Zu-)Lieferanten ruhen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von JaDa offenzulegen und/oder zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zugänglich zu machen. Wenn der Käufer Änderungen an von JaDa gelieferten Gegenständen vornehmen möchte, muss JaDa ausdrücklich den beabsichtigten Änderungen zustimmen.
- Es ist dem Käufer untersagt, die Produkte, auf die die geistigen Eigentumsrechte von JaDa ruhen, anders zu verwenden als im Vertrag vereinbart.
Artikel 24 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit
- JaDa geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers und der Besucher der Website(s) um. Auf Anfrage wird JaDa die betroffene Person darüber informieren.
- Sofern JaDa aufgrund des Vertrages für die Sicherung von Informationen sorgen muss, entspricht diese Sicherung den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
Artikel 25 – Beschwerden
- Wenn der Käufer mit den Produkten von JaDa nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden über die (Durchführung des) Vertrags hat, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Werktagen nach dem betreffenden Ereignis, das zur Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können unter JaDaConsumentenartikelen@outlook.com mit dem Betreff „Beschwerde“ eingereicht werden. Beschwerden bezüglich fehlender Produkte müssen innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden.
- Die Beschwerde muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert sein, damit JaDa die Beschwerde bearbeiten kann.
- JaDa zal zo spoedig mogelijk, doch uiterlijk binnen 14 kalenderdagen na ontvangst van de klacht inhoudelijk reageren op de klacht.
- Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wird die Beschwerde als berechtigt erachtet, erfolgt in Absprache mit dem Käufer ein kostenloser Austausch desselben oder eines gleichwertigen Produkts.
Artikel 26 – Anwendbares Recht
- Auf jeden Vertrag zwischen JaDa und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des (CISG) Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Im Falle der Auslegung des Inhalts und der Tragweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgeblich. JaDa hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
- Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen JaDa und dem Käufer entstehen, werden vor dem zuständigen Gericht Nordniederlande (Standort Leeuwarden) entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen führen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts.
Hoornsterzwaag, 4. Oktober 2021
